1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
Diese Allgemeinen Geschä ftsbedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen der LEDsLift GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“). Sie gelten auch für zukünftige Verträge, selbst wenn nicht nochmals ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer zustande.
Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform und sind nur wirksam, wenn sie von der Geschäftsfü hrung bestätigt wurden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.
Angaben zu Maßen, Gewichten oder sonstigen Leistungsmerkmalen in Angeboten sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Maßgeblich für die Abrechnung sind die auf Lieferscheinen vermerkten Mengen und Gewichte.
Beanstandungen müssen schriftlich binnen 14 Tagen nach Wareneingang erfolgen.
Öffentliche Äußerungen Dritter stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar. Allein die Auftragsbestätigung legt die geschuldete Beschaffenheitfest.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Alle Preise verstehen sich ab Werk zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Ändern sich bis zur Lieferung relevante Kostenfaktoren (Material, Löhne, Abgaben etc.), behält sich der Auftragnehmer eine entsprechende Preisanpassung vor.
Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 247 BGB). Aufrechnungen sind nur mit unbestrittenen oder rechtskrä ftig festgestellten Forderungen zulässig.
3. Lieferung und Lieferzeit
Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich schriftlich vereinbart.
Teillieferungen sind zulässig.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen durch fehlende Selbstbelieferung, es sei denn, diese wurde schuldhaft verursacht. Bei Annahmeverzug kann Lagergeld von 5% des Warenwerts pro Monat verlangt werden.
4. Abnahme und Untersuchungspflicht
Vereinbarte Abnahmen erfolgen am Lieferwerk auf Kosten des Auftraggebers.
Unterbleibt eine vereinbarte Abnahme, gilt die Ware mit Verlassen des Werks als genehmigt.
Mängel sind unverzüglich, spä testens 10 Tage nach Empfang schriftlich zu rügen.
5. Gefahrenübergang
Die Gefahr geht mit Mitteilung der Versandbereitschaft oder dem Verlassen des Werks auf den Auftraggeber über auch bei Lieferung durch den Auftragnehmer.
6. Gewährleistung
Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblichen Abweichungen.
Der Auftragnehmer kann die Nacherfüllung nach eigener Wahl vornehmen.
Rücktritt oder Minderung ist nur nach erfolglosem zweiten Nachbesserungsversuch möglich.
Mehraufwendungen durch Verbringung an einen anderen Ort trägt der Auftraggeber.
Auskünfte und Beratungen erfolgen unverbindlich. Haftung wird ausgeschlossen.
7. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
Verarbeitung erfolgt für den Auftragnehmer. Miteigentum entsteht anteilig.
Forderungen aus Weiterveräußerung werden sicherungshalber abgetreten.
Der Auftraggeber ist zur Einziehung der Forderungen widerruflich berechtigt.
Bei Pflichtverstößen kann die Herausgabe verlangt werden.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderung um mehr als 10%, wird auf Verlangen freigegeben.
8. Haftung
Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften.
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf vertragstypische Schäden beschränkt. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Die Beweislastverteilung bleibt unberührt.
9. Schutzrechte Dritter
Bei Lieferung nach Vorgaben des Auftraggebers haftet dieser fü r die Freiheit von Schutzrechten und stellt den Auftragnehmer frei.
10. Werkzeuge und Modelle
Unabhängig von Kostenbeteiligungen verbleiben Formen, Werkzeuge etc. im Eigentum des Auftragnehmers.
11. Verjährung
Mängelansprüche verjähren in einem Jahr, sofern gesetzlich keine längere Frist vorgeschrieben ist (z. B. bei Bauleistungen, Arglist, Produkthaftung).
Die Frist beginnt mit Ablieferung bzw. Abnahme.
Gesetzliche Sonderregelungen zu Hemmung und Neubeginn bleiben unberührt.
12. Datenschutz
Der Auftragnehmer ist berechtigt, personenbezogene Daten im Rahmen der DSGVO zu speichern und zu verarbeiten.
13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Saarbrücken, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14. Ausschluss des Rückgaberechts bei Sonderanfertigungen
Rückgaben oder Widerrufe sind bei individuell gefertigten Produkten (Sonderanfertigungen nach Kundenvorgabe) grundsätzlich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, wenn Maße, Ausführungen, Farben oder technische Eigenschaften auf Wunsch des Auftraggebers abgestimmt wurden. Dies betrifft auch das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB, soweit anwendbar.
15. Verbindlichkeit von Auftragsbestätigungen
Der Auftraggeber hat die Auftragsbestätigung innerhalb von drei (3) Werktagen nach Zugang auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Auftragsbestätigung als verbindlich. Eine Stornierung ist danach ausgeschlossen.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt die gesetzliche Regelung.
Stand Juli 2025
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